Geht es in der Beschwerde gegen den Säumniszuschlagsbescheid um die Frage des groben Verschuldens nach § 217 Abs 7 BAO, hat das BFG Sachverhaltsfeststellungen zu den Handlungen des Steuerschuldners zu treffen. - VwGH 24. 1. 2018, Ra 2017/13/0023.
Im Zuge einer Außenprüfung kam das Finanzamt zum Schluss, eine österreichische GmbH habe aufgrund von Scheinrechnungen und somit zu Unrecht Vorsteuern geltend gemacht. Das Finanzamt setzte daher für mehrere abgelaufene Jahre die USt höher fest als erklärt und erließ Haftungsbescheide betreffend eine erhöhte KESt (für verdeckte Ausschüttungen). Zugleich setzte es Säumniszuschläge betreffend USt und KESt fest.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.