Steuerrecht

VwGH: Schadenersatzzahlung und Rechtsanwaltskosten eines Kronzeugen

Nikolaus Zorn

Bei einem Kronzeugen trat die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung der Delikte unter der Bedingung zurück, dass er Schadenersatzzahlungen an den Geschädigten leistet. Diese Zahlung und die Rechtsanwaltskosten des Kronzeugen können dann Werbungskosten sein, wenn die Delikte zu Einkünften des Kronzeugen geführt haben und folglich für die Aufwendungen eine (ausschließliche) berufliche Veranlassung gegeben ist. - VwGH 29. 5. 2024, Ra 2023/15/0036.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/434

14.08.2024
Heft 8/2024
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.