Steuerrecht

VwGH stellt klar: Geschäftsführerhaftung auch bei Ausgleich der Gesellschaft

Nikolaus Zorn

Nach dem Erkenntnis eines verstärkten Senates des VwGH vom 22. 9. 1999, 96/15/0049, schränkt der Ausgleich einer Gesellschaft die Geschäftsführerhaftung nach § 9 BAO nicht ein.

Soweit Abgabenschulden einer juristischen Person infolge schuldhafter Pflichtverletzung ihres Vertreters nicht eingebracht werden können, haftet dieser gem § 9 Abs 1 BAO für die Abgaben. Welche Rechtsfolgen zeitigt in diesem Zusammenhang ein (Zwangs-)Ausgleich der juristischen Person?

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 745

15.11.1999
Heft 11/1999
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.