Wird im Scheidungsvergleich eine Rente als exakte Gegenleistung für die Übereignung einer Liegenschaft festgelegt, liegt eine steuerlich relevante Kaufpreisrente vor, die beim Rentenverpflichteten und beim Rentenempfänger steuerliche Auswirkungen hat. - VwGH 28. 6. 2023, Ra 2022/13/0103.
Zwei Eheleute hatten anlässlich ihrer einvernehmlichen Ehescheidung im Jahr 2008 eine Vereinbarung gem § 55a Abs 2 EheG über die Unterhaltspflichten und die Aufteilung des Vermögens getroffen. Die Eheleute verzichteten gegenseitig auf Unterhalt, den Unterhalt gegenüber den (volljährigen) Kindern sollte die Ehefrau tragen. Bei den Ersparnissen sollte jeder sein Eigentum behalten. Ein während aufrechter Ehe im August 1999 als Wertanlage angeschafftes, im gemeinsamen Eigentum stehendes Miethaus sollte in das Alleineigentum der Frau übergehen; die Frau verpflichtete sich zu einer monatlichen Leibrente (von 5.356 €) an den Mann, wobei die Rente mit einer Hypothek auf das Miethaus sichergestellt wurde.
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