Steuerrecht

VwGH: SV-Beitrag für Dienstnehmerbelohnung nur anteilig Werbungskosten

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Erhält der Dienstnehmer Bezüge, die steuerlich als sonstige Bezüge iSd § 67 Abs 1 und 2 EStG gelten, sozialversicherungsrechtlich aber als "normale" Zahlungen, also nicht als Sonderzahlung, und wird mit diesen Bezügen die SV-Höchstbeitragsgrundlage überschritten, so müssen die anfallenden SV-Beiträge - entgegen der Vorgangsweise in Rz 1124 LStR - aliquot den sonstigen Bezügen einerseits und den laufenden Bezügen andererseits als Werbungskosten zugeordnet werden. - VwGH 14. 5. 2020, Ra 2019/13/0093.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/407

17.07.2020
Heft 7/2020
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.