Die Anschaffungskosten der Beteiligung an einer GmbH waren durch Gesellschafterzuschüsse (zur Verlustabdeckung) erhöht worden. Der VwGH befasst sich mit einer Teilwertabschreibung auf diese Beteiligung. - VwGH 28. 5. 2024, Ra 2022/15/0018.
Die AG (Bilanzstichtag 31. Jänner) hatte auf ihre Beteiligung an der S-GmbH (ursprüngliche Anschaffungskosten 1,5 Mio €) im Wirtschaftsjahr 2001/2002 einen Gesellschafterzuschuss von 0,8 Mio € und im Wirtschaftsjahr 2004/2005 einen solchen Zuschuss von 4,5 Mio € geleistet und auf die Beteiligung aktiviert. Zum 31. 1. 2005 nahm sie auf die Beteiligung eine Teilwertabschreibung von 4,5 Mio € vor, die sie steuerlich gem § 12 Abs 3 Z 2 KStG 1988 ab der Veranlagung 2005 jährlich mit einem Siebentel in Abzug brachte.
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