Steuerrecht

VwGH: Umsatzsteuersanktionen nur bei Hinterziehung von EU-Umsatzsteuer

Nikolaus Zorn

Beteiligte sich der Unternehmer an einer Handlung, die ausschließlich auf die Verkürzung von Steuern eines Drittlandes abzielt, treten nicht die umsatzsteuerlichen Sanktionen ein, welche die Rsp des EuGH für die Beteiligung an einer zulasten des EU-Mehrwertsteuersystems getätigten Hinterziehung entwickelt hat. - VwGH 18. 12. 2019, Ra 2019/15/0045.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/134

21.02.2020
Heft 2/2020
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.