Steuerrecht

VwGH: Umsatzsteuersanktionen nur bei Hinterziehung von EU-Umsatzsteuer

Nikolaus Zorn

Beteiligte sich der Unternehmer an einer Handlung, die ausschließlich auf die Verkürzung von Steuern eines Drittlandes abzielt, treten nicht die umsatzsteuerlichen Sanktionen ein, welche die Rsp des EuGH für die Beteiligung an einer zulasten des EU-Mehrwertsteuersystems getätigten Hinterziehung entwickelt hat. - VwGH 18. 12. 2019, Ra 2019/15/0045.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2020/134

21.02.2020
Heft 2/2020
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.