Auch bei der verschmelzenden Umwandlung auf die zwischengeschaltete Personengesellschaft kann der Verlustvortrag der Mutter-Kapitalgesellschaft nach § 10 Z 2 UmgrStG untergehen. - VwGH 20. 12. 2016, Ro 2015/15/0020.
Die Revisionswerberin war die Mutter-GmbH mit einer 100%igen Tochter (T GmbH). Die Mutter-GmbH brachte sodann ihre Anteile an der T GmbH in eine GmbH & Co KG ein, bei der die Mutter-GmbH die alleinige Kommanditistin war und die Komplementär-GmbH keine Vermögensbeteiligung hatte.
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