Steuerrecht

VwGH: Verdeckte Ausschüttung aus gewinnloser GmbH

Nikolaus Zorn

Verdeckte Vorteilszuwendungen einer GmbH an die Gesellschafter sind als verdeckte Ausschüttungen zu werten. In besonderen Ausnahmefällen kann zwar der Nachweis geführt werden, dass eine Einlagenrückzahlung vorliegt; die Gewinnlosigkeit der GmbH stellt aber keinen Nachweis für eine Einlagenrückzahlung dar. - VwGH 30. 6. 2022, Ra 2019/13/0051.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/472

18.08.2022
Heft 8/2022
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.