Die Kapitalgesellschaft kann nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres dem Finanzamt gegenüber erklären, eine verdeckte Vorteilszuwendung als Einlagenrückzahlung iSd § 4 Abs 12 EStG zu werten. - VwGH 5. 2. 2021, Ro 2019/13/0027.
Eine GmbH verkaufte im Jahr 2009 eine ihr gehörende Beteiligung um den Kaufpreis von ca 470.000 € an einen Dritten und vereinbarte dabei, dass von diesem Kaufpreis ein Anteil von 450.000 € an den Alleingesellschafter der GmbH gezahlt wird. Die GmbH erfasste als Verkaufserlös daher nur die restlichen 20.000 €.
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