Steuerrecht

VwGH: Verdeckte Ausschüttung oder Einlagenrückzahlung

Nikolaus Zorn

Die Kapitalgesellschaft kann nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres dem Finanzamt gegenüber erklären, eine verdeckte Vorteilszuwendung als Einlagenrückzahlung iSd § 4 Abs 12 EStG zu werten. - VwGH 5. 2. 2021, Ro 2019/13/0027.

Eine GmbH verkaufte im Jahr 2009 eine ihr gehörende Beteiligung um den Kaufpreis von ca 470.000 € an einen Dritten und vereinbarte dabei, dass von diesem Kaufpreis ein Anteil von 450.000 € an den Alleingesellschafter der GmbH gezahlt wird. Die GmbH erfasste als Verkaufserlös daher nur die restlichen 20.000 €.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/182

19.03.2021
Heft 3/2021
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.