Indem die GmbH als Bürge die entsprechende Schuld ihrer Schwestergesellschaft tilgte, fiel für diese Schuld die hypothekarische Haftung eines Grundstücks des Gesellschafters weg, was eine verdeckte Ausschüttung bewirkte. - VwGH 28. 8. 2024, Ro 2023/15/0030.
Die Revisionswerberin, die A-GmbH (Muttergesellschaft), war zu beinahe 100 % an der S-GmbH beteiligt. Die natürliche Person CS war Geschäftsführer der S-GmbH und der A-GmbH und an Letzterer mit 33 % beteiligt.
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