Steuerrecht

VwGH: Verfahrensfehler als Revisionszulassungsgründe

Nikolaus Zorn

Qualifizierte Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts begründen Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, die einer Revision zum Erfolg verhelfen können.

Eine die Zulässigkeit der Revision eröffnende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG liegt im Zusammenhang mit der vom BFG vorgenommenen Beweiswürdigung im Allgemeinen nur dann vor, wenn sich die Beweiswürdigung als grob fehlerhaft und damit unvertretbar erweist, sodass dadurch die Rechtssicherheit beeinträchtigt ist (vgl VwGH 1. 3. 2022, Ra 2019/15/0119).

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Artikel-Nr.
RdW 2022/289

19.05.2022
Heft 5/2022
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.