Qualifizierte Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts begründen Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, die einer Revision zum Erfolg verhelfen können.
Eine die Zulässigkeit der Revision eröffnende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG liegt im Zusammenhang mit der vom BFG vorgenommenen Beweiswürdigung im Allgemeinen nur dann vor, wenn sich die Beweiswürdigung als grob fehlerhaft und damit unvertretbar erweist, sodass dadurch die Rechtssicherheit beeinträchtigt ist (vgl VwGH 1. 3. 2022, Ra 2019/15/0119).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.