Steuerrecht

VwGH: Verlustvortrag nicht vererbbar?

Johanna Dalbauer

Nach den EStR 2000 geht der Verlustvortrag auf den Erben über. Dem folgt die Literatur unter Hinweis auf den VwGH. Jüngst wird allerdings die Meinung vertreten, dass gerade nach der Rsp des VwGH der Verlustvortrag nicht auf den Erben übergeht. Dabei bleibt allerdings ein Teil der Rsp unberücksichtigt.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/118

16.02.2009
Heft 2/2009
Autor/in
Johanna Dalbauer

Johanna Dalbauer ist ehemalige Mitarbeiterin des Instituts für Finanzrecht der Universität Wien bei Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt.