Der Geschäftsführer vermietete der GmbH eine Wohnung, die sie ihm sodann als Sachbezug zur Nutzung überließ. Eine solche Vermietungs-Gestaltung steht dem Vorsteuerabzug des vermietenden Geschäftsführers nicht entgegen. - VwGH 26. 7. 2017, Ra 2016/13/0025.
Der Steuerpflichtige ist Eigentümer mehrerer Wohnungen in einem größeren Wohnhaus. Dieses wurden 2010/2011 um etwa 3 Mio € saniert. Die Wohnung im Dachgeschoß war vor und nach der Sanierung vom Steuerpflichtigen für seine Wohnzwecke genutzt.
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