Der VwGH habe jüngst über die Anwendbarkeit des § 10 Abs 3 Satz 2 KStG in der Unternehmensgruppe zu entscheiden gehabt. Anlass sei ein sich in Liquidation befindendes ausländisches Gruppenmitglied gewesen, bei dem die während aufrechter Gruppenzugehörigkeit nicht abzugsfähi-
gen Teilwertabschreibungen die zugerechneten Verluste überstiegen hätten.
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