Der selbstständige Komponist übereignete von ihm erstellte Partituren und Skizzen mit dem Zeitpunkt ihrer Fertigstellung an seine Ehefrau. Damit lag jeweils eine Entnahme dieser Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen des Komponisten vor, die mit dem Teilwert der Wirtschaftsgüter zu einer Gewinnerhöhung führt. - VwGH 4. 9. 2024, Ra 2023/13/0165.
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