Eine erst ein Jahr lang der Gruppe angehörende GmbH wurde auf eine andere Gesellschaft verschmolzen, die ihrerseits erst im Jahr des Verschmelzungsvertrages zum Gruppenmitglied wurde. Strittig war, ob diese Verschmelzung noch eine Vermögensübertragung innerhalb der Gruppe darstellt. - VwGH 19. 10. 2022, Ro 2022/15/0032.
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