Steuerrecht

VwGH: Verschmelzung einer GmbH mit Liebhabereibetrieb

Nikolaus Zorn

Eine GmbH, deren Betrieb früher eine Einkunftsquelle war, aber ab einem bestimmten Zeitpunkt zur Liebhaberei mutierte, wurde auf eine andere GmbH verschmolzen. Die aufnehmende Gesellschaft kann die Verluste der übertragenden Gesellschaft aus der Zeit vor dem Wechsel zur Liebhaberei nicht geltend machen. - VwGH 3. 4. 2019, Ro 2017/15/0030.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/267

21.05.2019
Heft 5/2019
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.