Steuerrecht

VwGH: Werbungskosten bei beruflichem Fehlverhalten

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Schadenersatzzahlungen, die aus schuldhaftem Fehlverhalten resultieren, sind Werbungskosten, wenn das Fehlverhalten der beruflichen Sphäre zuzuordnen und nicht aus Gründen privater Nahebeziehungen gesetzt worden ist. - VwGH 1. 6. 2017, Ra 2015/15/0070.

Der angestellte Geschäftsleiter einer Bank vergab im Namen der Bank einen Betriebskredit an den Neffen seiner Ehefrau, die für den Kredit eine Bürgschaft übernahm. Nach einigen Jahren trat der Kreditnehmer mit dem Ersuchen um Zinsfreistellung an die Bank heran. Der Geschäftsleiter der Bank gewährte ihm die Zinsfreistellung für einen Zeitraum von ca eineinhalb Jahren.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/424

23.08.2017
Heft 8/2017
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.