Schadenersatzzahlungen, die aus schuldhaftem Fehlverhalten resultieren, sind Werbungskosten, wenn das Fehlverhalten der beruflichen Sphäre zuzuordnen und nicht aus Gründen privater Nahebeziehungen gesetzt worden ist. - VwGH 1. 6. 2017, Ra 2015/15/0070.
Der angestellte Geschäftsleiter einer Bank vergab im Namen der Bank einen Betriebskredit an den Neffen seiner Ehefrau, die für den Kredit eine Bürgschaft übernahm. Nach einigen Jahren trat der Kreditnehmer mit dem Ersuchen um Zinsfreistellung an die Bank heran. Der Geschäftsleiter der Bank gewährte ihm die Zinsfreistellung für einen Zeitraum von ca eineinhalb Jahren.
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