Steuerrecht

VwGH: Werbungskosten eines Bürgermeisters

Nikolaus Zorn

Von den unterschiedlichen Werbungskosten, die ein Bürgermeister geltend machte, wurden die Aufwendungen für diverse Festveranstaltungen strittig. - VwGH 13. 6. 2024, Ra 2023/13/0140.

Der Bürgermeister einer Gemeinde machte in seiner Einkommensteuererklärung 2016 Werbungskosten geltend, und zwar ua Ausgaben für den Besuch diverser Veranstaltungen (zB "Weidefest L", X-Ball S, Burg F, Fest der Sicherheit).

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Artikel-Nr.
RdW 2024/496

12.09.2024
Heft 9/2024
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.