Werbungskosten, die mit der Personalvertretertätigkeit und zugleich mit einer entlohnten Gewerkschaftstätigkeit im Zusammenhang stehen, sind uneingeschränkt als Werbungskosten absetzbar. - VwGH 10. 9. 2020, Ra 2019/15/0077.
Der Revisionswerber ist freigestellter Personalvertreter bei der Post AG und bezieht Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Zudem ist er Gewerkschaftsfunktionär und bezieht aus dieser Tätigkeit Funktionsgebühren.
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