Steuerrecht

VwGH: Werbungskosten eines Personalvertreters und Gewerkschaftsfunktionärs

Nikolaus Zorn

Werbungskosten, die mit der Personalvertretertätigkeit und zugleich mit einer entlohnten Gewerkschaftstätigkeit im Zusammenhang stehen, sind uneingeschränkt als Werbungskosten absetzbar. - VwGH 10. 9. 2020, Ra 2019/15/0077.

Der Revisionswerber ist freigestellter Personalvertreter bei der Post AG und bezieht Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Zudem ist er Gewerkschaftsfunktionär und bezieht aus dieser Tätigkeit Funktionsgebühren.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/120

19.02.2021
Heft 2/2021
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.