Wirtschaftsrecht / Judikatur / Vergaberecht

VwGH: Widersprüchliche Erklärungen keine Hintertür bei klarem Abweichen von den Muss-Anforderungen

Bearbeiter: RA Dr. Matthias Öhler / RA Dr. Dagmar Malin

§

BVergG 2018: § 302 Abs 1 Z 5 (Sektorenbereich)

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VwGH 14. 12. 2021, Ro 2021/04/0014-10, Ra 2021/04/0081-3

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Artikel-Nr.
RdW 2022/95

18.02.2022
Heft 2/2022