Steuerrecht

VwGH: Wirtschaftliches Eigentum bei Treuhandvertrag

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Verbleibt das Risiko der Wertminderung und die Chance der Wertsteigerung beim zivilrechtlichen Eigentümer, weil zwar ein Treuhandvertrag (Vereinbarungstreuhandschaft) abgeschlossen wurde, dieser aber kurzfristig kündbar ist, so wird durch den Abschluss des Treuhandvertrages das wirtschaftliche Eigentum nicht übertra-gen. - VwGH 13. 9. 2018, Ra 2018/15/0055.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/557

19.11.2018
Heft 11/2018