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VwGH: Ziviltechnikergesellschaft in Form einer GmbH & Co KG?

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Die mittelbare Vertretung der GmbH & Co KG durch den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erfüllt die Voraussetzung der Geschäftsführung durch eine natürliche Person (§ 29 Abs 1 ZTG 2019). Die GmbH & Co KG ist daher - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - eine zur Ausübung des Ziviltechnikerberufes zulässige Gesellschaftsform. VwGH 30. 11. 2023, Ra 2022/06/0311.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/58

15.02.2024
Heft 2/2024