Steuerrecht

VwGH zu den Voraussetzungen für die Anerkennung von Betriebsausgaben

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Die typisierende Betrachtungsweise entbindet das BFG nicht von der Feststellung der tatsächlichen Nutzung eines Wirtschaftsgutes (hier: betriebliches Fahrrad). Bei dem Grunde nach anzuerkennendem Arbeitszimmer hat das BFG die Aufwendungen zu schätzen, wenn sie der Steuerpflichtige nicht nachweisen kann. - VwGH 27. 6. 2018, Ra 2016/15/0072.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/397

21.08.2018
Heft 8/2018