Die Vermietung von wenigen Ferienwohnungen über Onlineplattformen kann einkommensteuerlich noch als Vermögensverwaltung eingestuft werden, auch wenn gewerberechtlich bereits eine Gewerbeausübung (Beherbergung von Gästen) vorliegt. - VwGH 13. 10. 2021, Ra 2021/13/0127.
Der Steuerpflichtige erwarb 2005 eine Eigentumswohnung und vermietete sie seither (mit zwei oder vier Betten) tageweise an Touristen und sonstige kurzfristige Mieter. Dabei wurde die Wohnung über Onlineplattformen angeboten. Den Mietern wurden Handtücher, Bettwäsche, Besteck, Geschirr sowie Elektrogeräte zur Verfügung gestellt, ebenso Internet und TV mit Kabelsendern. Verpflegung (zB Frühstück) wurde nicht angeboten. Der Steuerpflichtige nahm keine tägliche Wartung der Wohnung vor, aber die Endreinigung.
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