Bei Umgründungsvorgängen von Gruppengesellschaften stellt sich regelmäßig die Frage nach den damit verbundenen Folgen für den Bestand der Unternehmensgruppe. Anlässlich einer jüngeren Entscheidung des VwGH zu einer errichtenden Umwandlung eines Gruppenmitglieds widmet sich der vorliegende Beitrag neben den zentralen Aussagen dieser Entscheidung insb den daraus ableitbaren allgemeinen Folgerungen für die Behandlung von Umwandlungen in der Unternehmensgruppe.
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