Im E 07.12.2000, 2000/16/0570, erklärte der VwGH die doppelte Vorschreibung der nach dem Gerichtsgebührengesetz vorgesehenen Eintragungsgebühr sowie der Veröffentlichungsgebühr für die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz als rechtswidrig.
Im Folgenden sollen vorerst die wesentlichen Aussagen des VwGH dargelegt werden und sodann Schlussfolgerungen für andere Umgründungsvorgänge gezogen werden.
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