Der Rechtsanwalt erbrachte rechtsanwaltliche Leistungen im Rahmen der Rechtsanwalts-GmbH, bei der er geschäftsführender Gesellschafter war. Mandanten der GmbH leisteten - auch im Hinblick auf das vertrauensvolle und persönliche Verhältnis - zusätzliche Zahlungen unmittelbar an den Rechtsanwalt. Diese Zahlungszuflüsse waren bei ihm als betrieblich veranlasste Vermögenzugänge der Einkommensteuer zu unterziehen. - VwGH 3. 9. 2024, Ra 2023/13/0118.
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