Steuerrecht

VwGH zu Instandhaltungskosten bei der Prognoserechnung

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Bei der Wohnungsvermietung ist im Rahmen der Liebhabereiprüfung eine Prognoserechnung (§ 2 Abs 4 bzw Abs 3 LVO) anzustellen. Voraussichtliche Instandhaltungskosten sind zu berücksichtigen. Dabei dürfen aber nicht die (nach der Literatur zur Immobilienbewertung) während der gesamten Lebensdauer eines Gebäudes zu erwartenden Instandhaltungskosten linear den einzelnen Jahren des Prognosezeitraumes zugeteilt werden, zumal der Instandhaltungsaufwand bei neuen Gebäuden in den ersten Jahren geringer ist. - VwGH 27. 11. 2017, Ro 2016/15/0007.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/42

25.01.2018
Heft 1/2018
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.