Die Steuerbefreiung für Tages- und Nächtigungsgelder nach § 3 Abs 1 Z 16b EStG 1988 greift nur bis zu der Höhe, die in einer lohngestaltenden Vorschrift angeordnet ist. Die "pauschale" Berechnung und Auszahlung der Diäten ist aber für die Steuerfreiheit nicht schädlich, wenn exakte Aufzeichnungen für jede einzelne Dienstreise vorliegen und somit das Finanzamt eine "vereinfachte" Tagessatzberechnung nachträglich korrigieren kann. - VwGH 16. 11. 2023, Ra 2022/15/0078.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.