Arbeitnehmer erhielten von der ausländischen Muttergesellschaft ihres inländischen Arbeitgebers Aktienoptionen ("Arbeitslohn von dritter Seite"). Strittig wurde die abgabenrechtliche Behandlung dieser Optionen, insb in Bezug auf Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. - VwGH 26. 9. 2024, Ra 2023/15/0113.
Bei der österreichischen GmbH, deren Anteile von einer deutschen AG (Konzernmuttergesellschaft) gehalten wurden, erfolgte eine GPLA-Prüfung. Es wurde festgestellt, dass die Konzernmutter verschiedenen Arbeitnehmern der österreichischen GmbH Aktien-Optionen ("Stock Options") eingeräumt hatte. Die Konzernmutter hatte konzernweit festgelegt, welchen "Positionen" im Konzern in welchem Ausmaß Aktienoptionen zugeteilt werden. Die österreichische GmbH musste nur bekannt geben, welche ihrer Arbeitnehmer in diesen "Positionen" tätig sind und die - für die konkrete Zuteilung von Stock Options durch die Konzernmutter festgelegten - Zielgrößen tatsächlich erreicht haben.
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