Gegenstand des gegen den Steuerpflichtigen geführten Strafverfahrens war, ob er sich bei der Berufsausübung rechtswidrig verhalten und damit Vermögensvorteile verschafft hat. Im Abgabenverfahren wurde die Abziehbarkeit der Kosten für die Strafverteidigung strittig. - VwGH 24. 4. 2025, Ra 2024/15/0060.
Gegen den Steuerpflichtigen - vormals BM für Finanzen - brachte die Staatsanwaltschaft im Jahr 2016 eine Anklageschrift ein. Darin wurde ihm vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften (ua der "BUWOG"), motiviert durch versprochene und geleistete Bestechungszahlungen, das Verkaufsverfahren bis zur Erteilung des Zuschlags unrechtmäßig beeinflusst zu haben. Einige Jahre später erfolge eine Verurteilung.
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