Steuerrecht

VwGH zu Strafverteidigungskosten als Werbungskosten

Nikolaus Zorn

Gegenstand des gegen den Steuerpflichtigen geführten Strafverfahrens war, ob er sich bei der Berufsausübung rechtswidrig verhalten und damit Vermögensvorteile verschafft hat. Im Abgabenverfahren wurde die Abziehbarkeit der Kosten für die Strafverteidigung strittig. - VwGH 24. 4. 2025, Ra 2024/15/0060.

Gegen den Steuerpflichtigen - vormals BM für Finanzen - brachte die Staatsanwaltschaft im Jahr 2016 eine Anklageschrift ein. Darin wurde ihm vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften (ua der "BUWOG"), motiviert durch versprochene und geleistete Bestechungszahlungen, das Verkaufsverfahren bis zur Erteilung des Zuschlags unrechtmäßig beeinflusst zu haben. Einige Jahre später erfolge eine Verurteilung.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/385

17.07.2025
Heft 7/2025
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.