Erhält der Unternehmer eine Rechnung mit MWSt-Ausweis von einem Subauftragnehmer, der die USt nicht an das Finanzamt abführen will, und ist dem Unternehmer die "Umsatzsteuermalversation" von vornherein bekannt, spricht dies gegen die betriebliche Veranlassung des auf die USt entfallenden Teils des Rechnungsbetrages. - VwGH 23. 1. 2020, Ra 2019/15/0017.
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