Steuerrecht

VwGH zu vergessenen Instandsetzungsaufwendungen

Nikolaus Zorn

Auch wenn im Jahr, in welchem ein nach § 4 Abs 7 EStG verteilungspflichtiger Instandsetzungsaufwand angefallen ist, kein Zehntel bzw Fünfzehntel angesetzt worden ist, stehen in den Folgejahren - entgegen der Ansicht des BFG - die restlichen Zehntel bzw Fünfzehntel zu. In der Steuerbilanz kann die Verteilung in der Art einer Rechnungsabgrenzung ausgewiesen werden. - VwGH 24. 9. 2020, Ra 2017/13/0062.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/608

20.11.2020
Heft 11/2020
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.