Steuerrecht

VwGH zu vergessenen Instandsetzungsaufwendungen

Nikolaus Zorn

Auch wenn im Jahr, in welchem ein nach § 4 Abs 7 EStG verteilungspflichtiger Instandsetzungsaufwand angefallen ist, kein Zehntel bzw Fünfzehntel angesetzt worden ist, stehen in den Folgejahren - entgegen der Ansicht des BFG - die restlichen Zehntel bzw Fünfzehntel zu. In der Steuerbilanz kann die Verteilung in der Art einer Rechnungsabgrenzung ausgewiesen werden. - VwGH 24. 9. 2020, Ra 2017/13/0062.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2020/608

20.11.2020
Heft 11/2020
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.