Steuerrecht

VwGH zu vor der Gruppenbildung vorgenommenen Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Soweit steuerliche Abschreibungs-Siebentel iSd § 12 Abs 3 Z 2 KStG aus der Zeit vor Bildung einer Unternehmensgruppe in die Jahre der Gruppenmitgliedschaft fallen, sind sie in der Gruppe uneingeschränkt abziehbar. - VwGH 31. 5. 2017, Ro 2015/13/0024.

Die Gruppenträgerin erwarb im Jahr 2007 die Mehrheitsbeteiligung an der A-GmbH. Seither ist die A-GmbH Gruppenmitglied.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/382

17.07.2017
Heft 7/2017