Entsteht die Pflicht zur Sozialversicherungszahlung in einem anderen Staat als demjenigen, dem das Besteuerungsrecht für die Einkünfte zusteht, stellt sich das Problem des einkommensteuerlichen Abzuges der Beitragszahlungen. - VwGH 16. 11. 2021, Ra 2020/15/0077.
Ein nur in Österreich wohnhafter Geschäftsführer erzielte im Jahr 2015 in Österreich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als GmbH-Geschäftsführer und zudem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Daneben erzielte er auch in Deutschland Einkünfte, und zwar Einkünfte aus einem einzelunternehmerisch betriebenen Gewerbebetrieb (Betriebsstätte in Deutschland), für die in Deutschland beschränkte Steuerpflicht bestand und nach dem DBA Deutschland das Besteuerungsrecht zusteht.
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