Steuerrecht

VwGH zum Anrechnungshöchstbetrag bei "sonstigen Bezügen"

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Für die Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages bei ausländischen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, die aus der Sicht des österreichischen Rechts auch mit festen Steuersätzen zu besteuernde sonstige Bezüge beinhalten, gilt: Es sind sowohl die sonstigen Bezüge wie auch die Steuer nach festen Sätzen in die Berechnungsformel für den Anrechnungshöchstbetrag einzubeziehen. - VwGH 27. 6. 2017, Ro 2015/13/0019.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/476

27.09.2017
Heft 9/2017