Um nicht eine steuerliche verdeckte Gewinnausschüttung auszuweisen, stellte die Prüferin des Finanzamtes rückwirkend eine Verrechnungsforderung (Rückgewähr eines zugewendeten Vorteils) in die Bilanz ein. Die Existenz einer solchen Forderung und deren Verzinsung wurden strittig. - VwGH 6. 9. 2023, Ra 2021/15/0027.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.