Steuerrecht

VwGH zum Fehler des Finanzamtes beim Weiterleiten des Vorlageantrages an das BFG

Nikolaus Zorn

Beim Finanzamt, das keinen Papierakt mehr führt, wurde der Vorlageantrag eingescannt, aber das elektronische Dokument mit einer "falschen" und somit irreführenden Dokumentenbezeichnung versehen. Für das Finanzamt war daher nicht mehr erkennbar, dass es sich um den Vorlageantrag gehandelt hat. Das Finanzamt legte sodann ein anderes Schriftstück (aus einem anderen Akt) dem BFG als Vorlageantrag vor. - VwGH 30. 1. 2020, Ra 2019/16/0178.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/296

22.05.2020
Heft 5/2020
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.