Steuerrecht

VwGH zum Gebäudebegriff

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Stehen im Eigentum des Unternehmens auf demselben Grundstück mehrere bauliche Anlagen, kann dennoch jedes Gebäude (samt der Baufläche) eigenständig zu beurteilen sein. Entscheidend ist die "bauliche Gestaltung nach der Verkehrsauffassung". - VwGH 10. 2. 2016, 2013/15/0181.

Eine GmbH & Co KG betreibt ein Wellness-Hotel mit 180 Betten. Der Hotelier G ist Kommanditist und mit seiner Ehefrau Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. In den Jahren 2002 und 2003 errichtete die KG auf dem Hotelareal für den Hotelbetrieb ein weiteres Bauwerk ("Appartementgebäude"), dessen beide oberste Geschoße die Privatwohnung der Familie G bilden. Die KG machte auch für diese Privatwohnung (im Ausmaß von ca 750 m2) und deren Einrichtung den Vorsteuerabzug geltend und setzte die Privatnutzung als laufenden umsatzsteuerlichen Eigenverbrauch an.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/220

18.04.2016
Heft 4/2016