Steuerrecht

VwGH zum GmbH-Geschäftsführer mit an die GmbH erbrachten EDV-Leistungen

Nikolaus Zorn

Wenn der wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer - zusätzlich zu seiner Geschäftsführungsleistung - auch andere Leistungen gegen Entgelt an die GmbH erbringt, führen auch diese zu Einkünften nach § 22 Z 2 EStG. Im Revisionsfall wurde (noch für die Frage der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne nach § 11a EStG) strittig, ob für beide Arten der Betätigung eine einheitliche Gewinnermittlung zur Anwendung kommt bzw ein einheitlicher Betrieb vorliegt. - VwGH 29. 1. 2020, Ra 2019/13/0115.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/185

18.03.2020
Heft 3/2020
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.