Steuerrecht

VwGH zum Mantelkauftatbestand in der Immobilienbranche

Nikolaus Zorn

Auch ein Gesellschafterwechsel von nur 55 % und eine Änderung der Tätigkeit der Gesellschaft vom An- und Verkauf von Immobilien zur Vermittlung von Immobilien, kann - iZm einem Geschäftsführerwechsel - die Vor­aussetzungen des Mantelkauftatbestands nach § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG 1988 erfüllen. - VwGH 24. 6. 2025, Ro 2023/15/0031.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/479

11.09.2025
Heft 9/2025
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.