Nach Beseitigung des vom nicht wirksam gewordenen Gewinnfeststellungsbescheid abgeleiteten Einkommensteuerbescheides und Erlassung eines rechtsgültigen Ersatz-Feststellungsbescheides erlaubt § 295 Abs 4 BAO eine neue Einkommensteuerfestsetzung auch dann, wenn bereits absolute Verjährung eingetreten ist. - VwGH 17. 1. 2024, Ra 2022/13/0071.
Aufgrund der als Feststellungsbescheid nach § 188 BAO für das Jahr 2008 intendierten Erledigung vom 2. 7. 2012 erließ das Finanzamt gegenüber dem Revisionswerber den gem § 295 Abs 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid 2008 vom 20. 9. 2012.
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