Es nützt dem Steuerpflichtigen in seinem eigenen Steuerverfahren grundsätzlich nichts, wenn er behauptet, dass eine vom Gesetz zugunsten einer anderen Gruppe von Steuerpflichtigen gewährte Steuerbegünstigung (hier: der Vorsteuersteuerabzug für Elektro-Pkw) eine unionsrechtlich verbotene Beihilfe sei. - VwGH 19. 5. 2020, Ra 2018/13/0091.
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