Steuerrecht

VwGH zum Vorsteuerabzug beim Penthouse einer GmbH

Nikolaus Zorn

Ist das Penthouse in den Jahren seiner Anschaffung und seines Umbaus zur unentgeltlichen Überlassung an die Gesellschaftersphäre gewidmet, steht kein Vorsteuerabzug zu, und zwar unabhängig davon, ob es in späteren Jahren zur fremdüblichen Vermietung des Penthouses kommt. - VwGH 3. 9. 2019, Ra 2018/15/0118.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/626

20.11.2019
Heft 11/2019
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.