Steuerrecht

VwGH: Zur Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG nach Bekanntgabe einer Prüfung

Nikolaus Zorn

Werden Selbstanzeigen erst nach der Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe einer abgabenbehördlichen Prüfung erstattet, hat dies idR nach § 29 Abs 6 FinStrG eine Abgabenerhöhung zur Folge. Diese Anmeldung oder sonstige Bekanntgabe der Prüfung kann auch formlos erfolgen, wenn nur der Steuerpflichtige Kenntnis davon erlangt hat, dass eine Prüfung stattfinden werde, und daher mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit der Tatentdeckung gerechnet werden muss. - VwGH 30. 1. 2020, Ra 2019/16/0205.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/189

18.03.2020
Heft 3/2020
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.