Arbeitet ein in Österreich Ansässiger dauerhaft im Ausland, so bewirkt das höhere ausländische Preisniveau nicht die einkommensteuerliche Absetzbarkeit der Essenskosten. - VwGH 12. 5. 2021, Ra 2019/13/0101.
Ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer mit Familienwohnsitz in Niederösterreich war von Jänner bis September 2015 bei einem Schweizer Arbeitgeber im Kanton Zürich tätig. Der Arbeitnehmer machte einkommensteuerlich - neben den Kosten für Familienheimfahrten - Verpflegungsmehraufwendungen für 103 Tage geltend. Den Verpflegungsmehraufwand begründete er mit den notorisch höheren Preisen in der Schweiz.
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