Steuerrecht

VwGH zur "absoluten Geringfügigkeit" bei der Wiederaufnahme des Verfahrens

Nikolaus Zorn

Die neu hervorgekommenen Tatsachen hatten eine Erhöhung der Umsatzsteuer um 746 € bewirkt. Diese Betragshöhe beurteilte der VwGH als nicht (absolut) geringfügig. Der Verfügung der Wiederaufnahme konnte daher - unabhängig von der Relation dieses Betrags zu den weiteren Steuerfolgen der Wiederaufnahme - Geringfügigkeit nicht entgegengehalten werden. - VwGH 30. 6. 2021, Ra 2019/15/0125.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/586

15.10.2021
Heft 10/2021
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.