Steuerrecht

VwGH zur Aktivierung von Abbaurechten, Mietrechten und Baurechten

Nikolaus Zorn

Baurechte, Miet- und Pachtrechte sowie Rechte auf Abbau von Bodenschätzen auf fremdem Grund stellen immaterielle Wirtschaftsgüter dar. Nach der Rechtsprechung sind weder der laufende Baurechtszins oder Mietzins noch das laufende Abbauentgelt (in kapitalisierter Form) als Anschaffungskosten des Rechts zu aktivieren. Nur darüber hinausgehende, für den Erwerb dieser Rechte getätigte Aufwendungen sind als Anschaffungskosten zu aktiveren. - VwGH 22. 2. 2023, Ro 2021/15/0006.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/211

13.04.2023
Heft 4/2023
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.